Re:Re: Überstunden – rückwirkend

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#71845
Roland
Teilnehmer

Hallo Gaby!

Zu Frage 1 (und auch Frage 2): Das Problem bei der einmaligen Auszahlung ist, dass du (höchstwahrscheinlich) eine HBGL-Überschreitung im Austrittsmonat bekommst und somit der GKK SV-Beiträge „vorenthältst“. Wenn’s nicht so ist, wird der Prüfer wohl (hoffentlich) ein Auge zudrücken, weil er ja dann keinen Schaden hat.
Natürlich ist das abrechnungstechnisch höchst problematisch.

Und noch einmal (zu Frage 2): Grundsätzlich sind wirklich ALLE Überstunden zu bezahlen, nicht nur die, die der/die DN lt. AZG hätte machen dürfen.
Und es stimmt schon: 5 Überstunden pro Woche und darüber hinaus 60 ÜSt pro Kalenderjahr sind erlaubt.

Alles klar soweit?

LG