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6. Oktober 2010 um 19:51 Uhr
#71998
Roland
Teilnehmer
Hallo Martina!
Die Nachverrechnung der Prüfer geht in Ordnung!
Es hat ein Günstigkeitsvergleich zu erfolgen und gemäß § 10 AZG ist der Normallohn heranzuziehen (d.i. der Lohn incl. der Prämie, also jenes Entgelt, welches für die Normalarbeitszeit gebührt).
Wenn dadurch der Zuschlag höher ist als die „KV-Berechnung“, ist dieser auch herzanzuziehen!
LG