Re:Re: Überstunden- Grundlohnberechnung

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#72457
Roland
Teilnehmer

Hallo Sabine!

Was exakt meinst du mit den „Mehrstunden“?

Handelt es sich um den Teilzeit-Mehrarbeitszuschlag von 25% oder (was ich jetzt nicht glaube) um einen kollektivvertraglichen Mehrarbeitszuschlag (wie z.B. in der Metallindustrie 50% zwischen 38,5 und 40 Wochenstunden)?

LG