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9. April 2008 um 13:18 Uhr
#69151
the brain
Mitglied
Hallo Andrea,
das Sterbegeld ist vom vollen Lohn zu rechnen – „ihm“ kannst Du es leider nicht mehr ausbezahlen.
Alle Bezüge für nach dem Todestag sind SV-frei, da ja keine Pflichtversicherung mehr möglich ist!
Anteilige UZ und WR sind nur bis zum Todestag fällig, und daher normal SV-pflichtig!
Ich hoffe ich konnte Dir bei diesem nicht sehr erfreulichen Fall weiterhelfen
mfg
hubert k.