Re:Re: Todesfall nach langem Krankenstand

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#69151
the brain
Mitglied

Hallo Andrea,

das Sterbegeld ist vom vollen Lohn zu rechnen – „ihm“ kannst Du es leider nicht mehr ausbezahlen.

Alle Bezüge für nach dem Todestag sind SV-frei, da ja keine Pflichtversicherung mehr möglich ist!
Anteilige UZ und WR sind nur bis zum Todestag fällig, und daher normal SV-pflichtig!

Ich hoffe ich konnte Dir bei diesem nicht sehr erfreulichen Fall weiterhelfen

mfg
hubert k.