Todesfall nach langem Krankenstand

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 16 Jahren von Andrea.
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    Beiträge
  • #63659
    Andrea
    Teilnehmer

    Hallo!

    DN ist war seit Oktober letzten Jahres im Krankenstand. Hat seit einigen Monaten nur mehr unseren kollektivvertraglichen Krankengeldzuschuss (Diff. Lohn und Krankengeld von GKK) erhalten.
    Leider ist der DN jetzt verstorben. Unser KV sieht vor, dass wir den Lohn bis zum Monatsletzten weiterzahlen. Zählt ein Krankengeldzuschuss zum Lohn? Muss ich die Differenz noch bis dahin ausbezahlen? Bzw. erhält der DN ja auch kein Krankengeld mehr, muss ich ihm wieder den vollen Lohn zahlen?

    Ist es richtig, dass ich alle Bezüge nach dem Todestag SV-frei abrechne? Auch UZ und WR?

    Danke
    Andrea

    #69151
    the brain
    Mitglied

    Hallo Andrea,

    das Sterbegeld ist vom vollen Lohn zu rechnen – „ihm“ kannst Du es leider nicht mehr ausbezahlen.

    Alle Bezüge für nach dem Todestag sind SV-frei, da ja keine Pflichtversicherung mehr möglich ist!
    Anteilige UZ und WR sind nur bis zum Todestag fällig, und daher normal SV-pflichtig!

    Ich hoffe ich konnte Dir bei diesem nicht sehr erfreulichen Fall weiterhelfen

    mfg
    hubert k.

    #69152
    Andrea
    Teilnehmer

    Danke für die rasche Antwort!

    UZ und WR müssen lt. KV auch bis Monatsende berechnet werden, aber ich werde diese dann logischerweise ebenfalls SV-frei abrechnen.

    lg
    Andrea

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