Re:Re: Todesfall

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#71197
Martin
Teilnehmer

Hallo Malibu!

Eigentlich fällt der Nachlaß, wenn es keine Erben gibt an den Staat zu.
Nur glaube ich kaum, daß unser lieber Staat die MV-Beiträge einfordert. Somit freut sich die MV-Kasse über diesen außerordentlichen Gewinn.

Bei Dienstgeberwechsel, (nach DG-Kündigung, einvernehmlicher Lösung und anderen MV-freundlichen Lösungsvarianten) sollte man sich die einbezahlten MV-Beiträge auszahlen lassen. Denn keine MV-Kasse ist besser als ein Bausparvertrag, Prämiensparbuch etc.
Einzig wenn man die Umwandlung in eine Pension beabsichtigt (ich sicher nicht!) könnte das verbleiben lassen, besser sein. Bitte dazu das Horoskop in der Kronenzeitung befragen. 😉