Re:Re: Teilzeit Mehrstunden Zuschlag bei Ende DV

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#72779
Willi
Mitglied

Spät am Abend, daher ohne Gewähr:

— Mehrstunden mit 50% Zuschlag (§ 19e AZG)
— Abfertigung: Nein, weil lt OGH-Judikatur ZA keinen Entgeltcharakter hat (würd ich persönlich ja anders sehen..)
— Sonderzahlungen: Ja, Schnitt hinein, weil § 19d Abs 4 AZG von den durchschnittlich geleisteten (und nicht den durchschnittlich ausbezahlten) Mehrstunden spricht. Ob jedenfalls von einem 3-Monats-Schnitt auszugehen ist, ist meines Wissens noch nicht ausjudiziert. Sollte ein 12-Monats-Schnitt repräsentativer sein, würde ich den nehmen.

Ich hoff es hilft (und hoff dass die Antworten auch einigermaßen stimmen)