Teilzeit Mehrstunden Zuschlag bei Ende DV

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis Teilzeit Mehrstunden Zuschlag bei Ende DV

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #65236
    sabi
    Teilnehmer

    Liebe Mitglieder!
    Wäre ganz dringend. Bitte, bitte um rasche Beantwortung.

    Wenn ein DN (Teilzeitbeschäftigung 20 Wochenstunden) einvernehmlich sein DV auflöst mit welchem Zuschlag müssen die Mehrstunden (keine Üst) abgegolten werden, wenn kein Zeitausgleich mehr konsumiert werden kann?

    DV unterliegt keinem KV, Angestelltengesetz und Betriebsvereinbarung (in Betriebsvereinbarung ist der Zuschlag nicht geregelt).

    Ganz lieben Dank!

    lg

    #72778
    sabi
    Teilnehmer

    Liebe Mitglieder!

    Hab noch 2 Fragen:
    1. Bei der Abfertigung Alt: Muss ein Schnitt Mehrstunden der letzten 12 Monate plus Zuschlag in die Berechnung der Abfertigung genommen werden, wenn die Mehrstunden nie ausbezahlt wurden?
    2. Bei der Sonderzahlung muss auch ein Schnitt von den letzten 3 Monaten genommen werden?

    Ganz lieben Dank!

    lg und schönen Abend

    #72779
    Willi
    Mitglied

    Spät am Abend, daher ohne Gewähr:

    — Mehrstunden mit 50% Zuschlag (§ 19e AZG)
    — Abfertigung: Nein, weil lt OGH-Judikatur ZA keinen Entgeltcharakter hat (würd ich persönlich ja anders sehen..)
    — Sonderzahlungen: Ja, Schnitt hinein, weil § 19d Abs 4 AZG von den durchschnittlich geleisteten (und nicht den durchschnittlich ausbezahlten) Mehrstunden spricht. Ob jedenfalls von einem 3-Monats-Schnitt auszugehen ist, ist meines Wissens noch nicht ausjudiziert. Sollte ein 12-Monats-Schnitt repräsentativer sein, würde ich den nehmen.

    Ich hoff es hilft (und hoff dass die Antworten auch einigermaßen stimmen)

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.