Re:Re: SV sparen durch Quartals-Sonderzahlungen

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#69389
anba
Teilnehmer

Hallo Martin, Hallo Roland,

also ich gebe mal eine Schätzung ab. Hier ein Zitat aus der DG-Info der OÖ GKK:

„Maßgeblich für den Entfall bzw. die Verminderung des Versichertenanteils zur AV ist immer das im Beitragszeitraum tatsächlich gebührende bzw. geleistete (Brutto-) Entgelt.“

Die GKK wird sagen, dass die Sonderzahlung lt. KV gebührt und dass es da fixe Termine gibt. Also meiner Ansicht nach nix mit aufteilen.

Aber warten wir mal was Roland’s GKK-Mann meint (schöne Grüße an ihn!)

lg, Andreas