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18. September 2010 um 8:57 Uhr
#71935
Martin
Teilnehmer
Hallo Rolands!
Beispiel aus der Praxis aus dem Jahr (?) 2002:
DN war 2002 geringfügig beschäftigt. Die Firma schüttete einen Bonus für alle Mitarbeiter aus.
Die geringf. Beschäftigte erhielt damals ca. € 950,-
Keine Beanstandung bei der GPLA.
Bei einer anderen Firma erhielt eine geringf. B. einn Jahresbonus i.d.H. von € 3.000,-
Dieser resultierte, weil sie 7 Monate des Beobachtungszeitraums für den Bonus noch vollzeit beschäftigt war.
Ich habe den Bonus auch ohne SV-Abzüge abgerechnet. GPLA ist noch ausständig, bin aber sicher, dass dies ok ist.
lg
Martin