Re:Re: Selbstängige Tätigkeit – Geringfügiges Dienstverhältnis

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Elisabeth
Teilnehmer

Hallo Roland!

Die Frage konkret ist: im ASVG werden alle geringf.DV zusammengezogen und wenn man über der Geringfügigkeitsgrenze ist, dann werden einem die SV-Beiträge nachverrechnet (ist ja auch in Ordnung). Wenn man im GSVG geringfügig ist und im ASVG geringfügig ist, hat dies nichts miteinander zu tun – also keine Nachverrechnung der SV-Beiträge.

Es geht vor allem darum, ob meine Tochter Zahlungen an die SV einplanen muss und somit ein höheres Entgelt für Ihre (schlecht)bezahlte Arbeitsleistung ausverhandeln muss.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ASVG und GSVG nicht zusammenführen.

Eine weitere Frage habe ich noch:

Das geringfügige DV ist für 40 Stunden/Mo angesetzt, wenn es jetzt im Februar auf Dauer abgeschlossen wird, kann meine Tochter diese 40 Stunden arbeiten, und das Entgelt von 370,– EUR erhalten, da die tägliche Geringfügigkeitsgrenze ja nicht zum tragen kommt.

Vielen Dank für die Hilfestellung!

LG Elisabeth