Selbstängige Tätigkeit – Geringfügiges Dienstverhältnis

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  • #65092
    Elisabeth
    Teilnehmer

    Liebe Forumsteilenehmer!

    Ich bitte um Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

    Meine Tochter ist Studentin (28 Jahre ). Sie hat den Gewerbeschein für das Grafikgewerbe. Arbeitet neben dem Studium immer wieder für diverse Leute und stellt dafür Honorarnoten aus. Dabei ist sie in der GSVG geringfügig gemeldet und bezahlt den UV-Beitrag (es geht sich leicht mit den EUR 4.488,– im Jahr aus).

    Sie hat nun die Möglichkeit eine weitere Tätigkeit auszuüben- ca. 40 Stunden im Monat.

    Ich habe Ihr nun geraten – da es nur bis Juni gehen soll, bis die Diplomarbeit fertig ist – dass sie – der Arbeitgeber ist bereit, sie anzumelden – in der ASVG ein geringfügiges Dienstverhältnis abschließen soll, da dies ja mit Ihrer selbständigen Arbeit in der Grafik ja nichts zu tun hat.

    Ich hoffe, dass ihr mir bei diesem Thema weiterhelfen könnt!

    LG Elisabeth

    #72504
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Elisabeth!

    Ich fürchte fast, dass ich die Frage nicht ganz verstanden habe.
    Was benötigst du konkret?

    LG

    #72509
    Elisabeth
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Die Frage konkret ist: im ASVG werden alle geringf.DV zusammengezogen und wenn man über der Geringfügigkeitsgrenze ist, dann werden einem die SV-Beiträge nachverrechnet (ist ja auch in Ordnung). Wenn man im GSVG geringfügig ist und im ASVG geringfügig ist, hat dies nichts miteinander zu tun – also keine Nachverrechnung der SV-Beiträge.

    Es geht vor allem darum, ob meine Tochter Zahlungen an die SV einplanen muss und somit ein höheres Entgelt für Ihre (schlecht)bezahlte Arbeitsleistung ausverhandeln muss.

    Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ASVG und GSVG nicht zusammenführen.

    Eine weitere Frage habe ich noch:

    Das geringfügige DV ist für 40 Stunden/Mo angesetzt, wenn es jetzt im Februar auf Dauer abgeschlossen wird, kann meine Tochter diese 40 Stunden arbeiten, und das Entgelt von 370,– EUR erhalten, da die tägliche Geringfügigkeitsgrenze ja nicht zum tragen kommt.

    Vielen Dank für die Hilfestellung!

    LG Elisabeth

    #72515
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Elisabeth!

    Alles richtig interpretiert – keine Zusammenrechnung ASVG-GSVG.

    Und die tägl. Geringf.grenze findet keine Anwendung, da DV auf unbestimmte Zeit oder doch länger als 1 Kalendermonat abgeschlossen.

    LG

    #72519
    Elisabeth
    Teilnehmer

    Lieber Roland!

    Vielen Dank für die Bestätigung.

    LG Elisabeth

    #72520
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Elisabeth!

    Sehr gern!

    LG

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