Re:Re: Schwangere DN – Urlaub u. MV

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#71526
gabriele
Teilnehmer

Hallo Carina,
die neuerliche Schwangerschaft beendet den Karenzurlaub und für die Zeit der Wochenhilfe sind die MV-Beiträge zu entrichten. Du musst also die DN im Stamm von Karenz auf Mutterschutz ändern, dann müsste das Programm automatisch die MV-Beiträge rechnen, ausser es gibt keinen Zugriff auf das Gehalt.
Der GKK meldest du (wir tun dies per Fax) dass für den Zeitraum von bis für die DN (Vers.Nr.) aufgrund Mutterschutz MV-Beiträge entrichtet werden. Nicht vergessen: für den Zeitraum des Mutterschutzes erwirbt die DN wieder Urlaubsanspruch!

zur 2. DN:
Urlaub darf NICHT ausbezahlt werden, ausser die DN scheidet zum Ende Karenz aus dem Unternehmen aus. Das Dienstverhältnis ist ja weiterhin aufrecht, sollte Sie bis zum Beginn der Wochenhilfe den Urlaubsanspruch (bis Ende Wochenhilfe) nicht konsumiert haben, bleibt der „stehen“ bis sie entweder ihren Dienst wieder antritt oder ausscheidet. Urlaub darf nur bei Austritt abgegolten werden.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen
LG Gabriele