Schwangere DN – Urlaub u. MV

Startseite Foren Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. Schwangere DN – Urlaub u. MV

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #64736
    carinamuxel
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich habe zwei Fragen zu schwangeren DN:

    Eine DN hat am 26.6.08 ihr erstes Kind bekommen (Mutterschutz von 13.3.08-13.8.08) und
    ist danach in Karenz gegangen. Abmeldung bei der GKK mit „Karenz gem. Msch“.
    Diese Karenz würde am 25.6.10 enden.
    Die DN ist nun erneut schwanger und ist seit 9.3.10 in Mutterschutz.

    Für den Zeitraum, in dem die DN in Mutterschutz ist muss ich ihr doch MV Beiträge zahlen?!
    Muss ich hierfür eine Meldung bei der GKK machen?

    Und zu der anderen schwangeren DN:
    Sie hat noch einiges an Urlaub offen, wenn sie in Mutterschutz kommt (Beginn im Mai 2010).
    Wie muss ich es machen, wenn der DG der DN den offenen Urlaub auszahlen will bzw. wann (Ende Msch oder Ende Karenz)
    ist die Auszahlung möglich?
    Kann dieser Urlaub verjähren (falls er nicht ausgezahlt werden würde) bzw. ab wann würde er verjähren?

    Vielen Dank für eure Antworten!
    Lg Carina

    #71526
    gabriele
    Teilnehmer

    Hallo Carina,
    die neuerliche Schwangerschaft beendet den Karenzurlaub und für die Zeit der Wochenhilfe sind die MV-Beiträge zu entrichten. Du musst also die DN im Stamm von Karenz auf Mutterschutz ändern, dann müsste das Programm automatisch die MV-Beiträge rechnen, ausser es gibt keinen Zugriff auf das Gehalt.
    Der GKK meldest du (wir tun dies per Fax) dass für den Zeitraum von bis für die DN (Vers.Nr.) aufgrund Mutterschutz MV-Beiträge entrichtet werden. Nicht vergessen: für den Zeitraum des Mutterschutzes erwirbt die DN wieder Urlaubsanspruch!

    zur 2. DN:
    Urlaub darf NICHT ausbezahlt werden, ausser die DN scheidet zum Ende Karenz aus dem Unternehmen aus. Das Dienstverhältnis ist ja weiterhin aufrecht, sollte Sie bis zum Beginn der Wochenhilfe den Urlaubsanspruch (bis Ende Wochenhilfe) nicht konsumiert haben, bleibt der „stehen“ bis sie entweder ihren Dienst wieder antritt oder ausscheidet. Urlaub darf nur bei Austritt abgegolten werden.

    Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen
    LG Gabriele

    #71527
    carinamuxel
    Teilnehmer

    Das hilft mir auf jeden Fall, vielen Dank für die Antworten!

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.