Re:Re: Schlechtwetterregelung -Ausscheiden aus SW eines DN möglich?

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#72401
Mathias
Teilnehmer

Hallo Mary,

ob man den Schlechtwetterbeitrag zahlt oder nicht, kann man sich nicht selbst aussuchen. Entweder der Arbeiter fällt unter das Gesetz und dann ist der Beitrag zu zahlen oder eben nicht.

Ich kann auch nicht ganz verstehen, wo die Logik sein soll. Denn immerhin bekommt der Arbeiter bei Schlechtwetter ja 60 % vom Lohn und die SV-Beiträge werden von 100 % des Lohns bezahlt. Und weil die 0,7 % zur Finanzierung nicht reichen, muß der Bund Geld in das System zuschießen. Mit anderen Worten: die Arbeiter bekommen im Schnitt mehr an Schlechtwetterentschädigung als sie an Beiträgen dafür einzahlen, daher sehe ich den Nachteil nicht.

Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre den Arbeiter so einzusetzen, daß er vorwiegend Angestelltentätigkeiten ausübt, dann fällt er aus dem System, allerdings auch komplett aus der BUAK und das wird er vermutlich nicht wollen.

LG
Mathias