Schlechtwetterregelung -Ausscheiden aus SW eines DN möglich?

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  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 Jahren von Mary03.
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  • #65068
    Mary03
    Teilnehmer

    Liebe Forenmitglieder !

    Ein DG fragt nach, ob ein einzelner DN aus der Schlechtwetterregelung herausgenommen werden kann. Der DN möchte die 0,7% Schlechtwetterbeitrag an die GKK nicht mehr bezahlen und würde an den tatsächlichen SW-Tagen dann auch lieber Zeitausgleich konsumieren. Dem DG wäre das auch recht.

    Geht das? Ich hab da leider keine Erfahrung.

    Danke.

    #72401
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo Mary,

    ob man den Schlechtwetterbeitrag zahlt oder nicht, kann man sich nicht selbst aussuchen. Entweder der Arbeiter fällt unter das Gesetz und dann ist der Beitrag zu zahlen oder eben nicht.

    Ich kann auch nicht ganz verstehen, wo die Logik sein soll. Denn immerhin bekommt der Arbeiter bei Schlechtwetter ja 60 % vom Lohn und die SV-Beiträge werden von 100 % des Lohns bezahlt. Und weil die 0,7 % zur Finanzierung nicht reichen, muß der Bund Geld in das System zuschießen. Mit anderen Worten: die Arbeiter bekommen im Schnitt mehr an Schlechtwetterentschädigung als sie an Beiträgen dafür einzahlen, daher sehe ich den Nachteil nicht.

    Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre den Arbeiter so einzusetzen, daß er vorwiegend Angestelltentätigkeiten ausübt, dann fällt er aus dem System, allerdings auch komplett aus der BUAK und das wird er vermutlich nicht wollen.

    LG
    Mathias

    #72406
    Mary03
    Teilnehmer

    Hallo Mathias,

    vielen Dank für deine rasche Hilfe.

    LG Mary

    #72429
    angie
    Teilnehmer

    Hallo Mary! Nein, das geht nicht! Wir hatten dies mal bei einer Prüfung, da unser Lagerleiter keinen SW Beitrag bezahlt hat, weil wir in der Annahme waren, er muß das nicht, weil er ja nicht mal SChlechtwetterstunden hat, weil er ja im Lager arbeitet! Der Prüfer hat gesagt, er fällt aber genauso in das Gesetz und die Beiträge sind zu zahlen! Mußten es auch nachzahlen! Er hat mir dann auch gesagt, sogar eine Putzfrau fällt ins SChlechtwettergesetz, wenn sie zB. dem Bau KV unterliegt!
    Lg!

    #72589
    Mary03
    Teilnehmer

    Hallo Angie,

    spät aber doch, auch dir vielen Dank für die Antwort.

    LG Mary

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