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15. November 2011 um 12:17 Uhr
#72994
Teilnehmer
Hallo Schobsi!
Wenn Schlechtwetter war und der DN deshalb nicht arbeiten konnte, werden ihm – auch bei Ausschöpfung des Kontingents – nur 60% ausbezahlt.
Mit der Auszahlung an den DN hat das Kontingent nichts zu tun. Wenn das Kontingent ausgeschöpft ist, bekommt der DG keine Schlechtwetter-Entschädigung mehr. Außer das Kontingent wird erhöht (eine Mitteilung davon erhält man mit den Meldelisten).
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
LG Daniela