Re:Re: Sachbezug Wohnung

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#71321
Roland
Teilnehmer

Hallo Bri!

Die Heizkosten sind aus der Berechnung auszuscheiden, da sie vom DN getragen werden.

Somit verbleibt folgende Berechnung:
Sachbezug = 322,56 – 25% BK-Abschlag = 241,92

Der Kostenbeitrag des DN beträgt (ohne Heiz- und Betriebskosten und Warmwasser) = 138,60

Ergibt einen (Rest)Sachbezug von 103,32

Anmerkung: Beim Warmwasser bin ich mir nicht ganz sicher, ob es nicht doch zu einer Verminderung des Sachbezugs kommen kann.
Aber wenn ich bedenke, dass das Warmwasser ja entweder durch Gas/Öl oder Strom aufgeheizt wird, ist mE doch obige Variante richtig.

LG