Sachbezug Wohnung

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    Beiträge
  • #64649
    Bri
    Teilnehmer

    Sehr geehrte Forenteilnehmer!

    Ein Dienstnehmer zahlt für eine Wohnung, die dem AG gehört, € 340,–/Monat. Dieser Betrag teilt sich
    wie folgt auf: Heizkosten € 58,30, Betriebskosten € 125,–, Warmwasser € 18,10, Kostenbeteiligung/Miete Wohnung
    € 138,60

    Sachbezug 2010:
    Wohnung 63 m2 a‘ 5,12 = € 322,56
    abzügl. BK 25 % = € 80,64
    zuzügl. Heizkosten 63 m2 a‘ 0,58 = 36,54
    abzügl. Zuzahlung AN = € 196,94 (Kostenbeteiligung € 138,60+ € 58,30 Heizkosten)
    ergäbe noch einen Sachbezug von von € 81,52

    oder

    kein Sachbezug, weil die Zahlung für die Wohnung sowie höher ist.
    Ich bitte um eure Mithilfe –
    lg
    Bri

    #71321
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Bri!

    Die Heizkosten sind aus der Berechnung auszuscheiden, da sie vom DN getragen werden.

    Somit verbleibt folgende Berechnung:
    Sachbezug = 322,56 – 25% BK-Abschlag = 241,92

    Der Kostenbeitrag des DN beträgt (ohne Heiz- und Betriebskosten und Warmwasser) = 138,60

    Ergibt einen (Rest)Sachbezug von 103,32

    Anmerkung: Beim Warmwasser bin ich mir nicht ganz sicher, ob es nicht doch zu einer Verminderung des Sachbezugs kommen kann.
    Aber wenn ich bedenke, dass das Warmwasser ja entweder durch Gas/Öl oder Strom aufgeheizt wird, ist mE doch obige Variante richtig.

    LG

    #71354
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo!

    Hier ein toller Link für die Berechnung des Sachbezugs bei Dienstwohnungen:

    http://www.bilanzbuchhaltung.co.at/sites/default/files/bilder/SB-Wohnung-ab-2009.xls

    #71360
    Roland
    Teilnehmer

    Lieber Martin!

    Sehr interessant – danke!

    LG

    #71636
    agartler
    Teilnehmer

    Hallo Leute,

    Ich bin ein wenig sehr verwirrt. Mein Kumpel ist mit sein Gehaltsabrechnung gekommen und hat mich gebeten ein Blick drauf zu werfen. Folgende Eckdaten: Arbeitet bei einem Steuerberater in Wien…

    1) Gehalt: € 1600
    2) Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsst. € 49,50
    3) Sachbezug – Wohnung (3m² Keller, 32m² Wohnfläche und 115m² Garten im 18. Bezirk Wien) zzgl Heizkosten von € 0,85/m² lt. Mietvertrag (insgesamt): € 189,20

    Gesamt Brutto: € 1863,70
    Abzüge von Netto: € 189,20
    Wie kommt der StB auf € 189,20 sachbezug? Ich komme auf € 736,70
    Meine Kalk: SB = ((32*0,85)+((32+115+3)*4,73) …. ich denke dass das falsch wäre aber ich bin nur Buchhalter und habe nicht wirklich eine ahnung davon…
    Ist diese Bezug ein Bestandteil der Sonderzahlung? und wie siehts mit BMVK aus?

    hoffentlich kann mir jemanden helfen…

    glg

    Alex

    #71638
    Roland
    Teilnehmer

    Servus Alex!

    Deine Berechnung ist leider nicht O.K.!
    Grundsätzlich würde die Berechnung lauten: Richtwert (Wien 4,73) x Wohnfläche in m² (32) = 151,36 Euro, sofern es sich um eine „Normwohnung“ handelt.
    Allerdings spielt hier auch noch die fremdübliche Miete eine Rolle bzw. die tatsächliche Miete, sollte sich die Dienstwohnung nicht im Eigentum des Dienstgebers befinden.
    Darüber hinaus bräuchte man auch noch die Info, wer die Heizkosten bezahlt (DG oder DN).

    LG

    #71641
    agartler
    Teilnehmer

    Hi Roland,

    Wie geht das? Also laut „Mietvertrag“ steht dass ein Sachbezug iHv € 0,85/m² verrechnet wird für die Heizung. Meines erachtens steht diese Wohnung in der Eigentum des Dienstgebers. Wieso wird der Garten nicht dazu gerechnet (weil es ein Teil dieser Wohnung ist.) Dieser Garten ist nicht allgemein zugänglich… Die Wohnung war vollmöbliert. Strom ist aber auch von DN zu bezahlen. Laut Fachlit scheint es tatsächlich eine Normwohnung zu sein (wenn man die Garten wegrechnet).

    glg

    Alex

    #71642
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Alex!

    Der Garten ist niemals Teil der Wohnung (ist keine „Wohnfläche“).
    Möbliert oder unmöbliert spielt keine Rolle.
    Wenn die Wohnung im Eigentum des DG steht, werden die Heizkosten pauschal mit EUR 0,58 pro m² angesetzt, egal wie hoch die Heizkosten tatsächlich sind – bei angemieteten Wohnungen wären die tatsächlichen Heizkosten anzusetzen.
    Strom spielt auch keine Rolle, da vom DN bezahlt.
    Mehr kann ich leider jetzt nicht mehr „rauslesen“.

    LG

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