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13. November 2013 um 8:13 Uhr
#73714
Roland
Teilnehmer
Hallo Elisa,
ja, meines Erachtens auf alle Fälle, bitte den Kostenersatz unbedingt über die Lohnverrechnung ziehen.
Der reduzierte SB gilt dann nicht nur für SV, sondern auch für LSt, DB, DZ únd Kommunalsteuer.
LG