Sachbezug und Fahrtkosten

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  • #65693
    ElisaHa
    Teilnehmer

    Ich habe einen Dienstnehmer, der monatlich einen PKW Sachbezug von € 500,00 hat.

    Weiters bezahlt der DN dem DG pro gefahrenen Kilometer 0,17 €. Das heißt zum Beispiel: monatlich gefahrenen Kilometer 1.000 km x 0,17 = 170 €.

    Ist es rechtlich gedeckt, dass man vom Sachbezug die Fahrtkosten abzieht? Sprich 500,00 € – 170,00 € = 330,00 €. Und dann als Sachbezug die 330,00 € für die SV-Bemessungsgrundlage ansetzt?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #73714
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Elisa,

    ja, meines Erachtens auf alle Fälle, bitte den Kostenersatz unbedingt über die Lohnverrechnung ziehen.
    Der reduzierte SB gilt dann nicht nur für SV, sondern auch für LSt, DB, DZ únd Kommunalsteuer.

    LG

    #73715
    ElisaHa
    Teilnehmer

    Und wenn der Dienstnehmer z.B. einen Sachbezug von 300,00 € hat und er bezahlt einen Kostenbeitrag von 400,00 € … Hat der Dienstnehmer dann Anspruch auf die Pendlerpauschale?

    #73716
    Roland
    Teilnehmer

    Nach derzeitiger Ansicht des BMF nicht.
    Eventuell gibt es dann nach ein paar Jahren gegenteilige Judikatur.

    LG

    #73719
    ginihelli
    Teilnehmer

    ElisaHa hat geschrieben:
    > Und wenn der Dienstnehmer z.B. einen Sachbezug von 300,00 € hat und er
    > bezahlt einen Kostenbeitrag von 400,00 € … Hat der Dienstnehmer dann
    > Anspruch auf die Pendlerpauschale?

    Ja. Meiner Meinung nach schon.

    LG

    #73721
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo ginihelli,

    siehe dazu die RZ 267 aus den LSt-RL:

    267
    Rechtslage bis 30.04.2013
    Aus der Verwendung eines arbeitgebereigenen KFZ für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ergibt sich nicht automatisch, dass die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist. Umgekehrt schließt dieser Umstand die Inanspruchnahme des Pendlerpauschales nicht aus. Maßgebend sind auch in diesem Fall die allgemeinen Kriterien.
    Rechtslage ab 01.05.2013
    Wird dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, steht kein Pendlerpauschale zu. Leistet ein Arbeitnehmer Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges, steht ebenso kein Pendlerpauschale zu. Diese mindern grundsätzlich den Sachbezugswert (vgl. Rz 186).

    LG

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