Re:Re: Sachbezug PKW

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#70481
Roland
Teilnehmer

Hallo Daniela!

Also, bei einem tatsächlich erfolgten laufenden Kostenbeitrag ist der Sachbezug zu kürzen!
Wenn das nicht gemacht wird, gibt’s 2 „Draufzahler“: den Arbeitnehmer, weil er zu viel SV und LSt bezahlt und auch den Arbeitgeber, weil er auch zu hohe SV-Beiträge bzw. DB, DZ und Kommunalsteuer bezahlt.

Die Sache mit der übernommenen Tankrechnung ist halt die Rechtsansicht der Finanz, dass das den SB nicht kürzt (siehe dazu RZ 186 aus den LSt-RL).
Daher unbedingt einfach einen FIXEN laufenden Kostenbeitrag einbehalten (das könnte ja beispielsweise auch ungefähr 2 Tankfüllungen pro Monat ausmachen), dann steht einem Abzug bei den Bemessungsgrundlagen nichts im Weg.

LG