Sachbezug PKW

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  • #64275
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebes Forum-Team,
    ich würde wieder einmal eure Hilfe brauchen.
    Ich habe einen PKW Sachbezug von € 225,09. Der AN hat einen Privat Anteil f. KFZ von € 50,87.
    Nun zu meiner Frage:
    Gehört in die SV-Bemessung der volle Wert von € 225,09 oder der um € 50,87 verringerte?
    Soweit ich mich noch an meinen PVKurs erinnern kann, haben wir vom Sachbezugswert den Privatanteil abgezogen und den verringerten Betrag für die SV-Bemessung herangezogen.
    Kann mir bitte jemand helfen und mir sagen wie es wirklich gehört?
    Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe u. wünsch noch ein schönes verlängertes Wochenende ;-).
    lg
    Daniela

    #70471
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Daniela!

    Laufende Kostenbeiträge des AN kürzen den Sachbezugswert.
    Das gilt nicht nur für den Bereich der SV, sondern auch für die LSt, DB, DZ und Kommunalsteuer.
    Achte darauf, dass der Kostenbeitrag über die LV gezogen wird, d.h. auch am Lohnzettel ersichtlich ist.

    LG

    #70475
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    danke für deine Antwort.
    Teil 1:Ich hab nachgefragt. Es wird dem AN der große Sachbezug verrechnet und diese ca € 50,– als Selbstbehalt für Privatnutzung. Ganz versteh ich das nicht, denn der große Sachbezug beinhaltet für mich auch eine Privatnutzung. Warum die Ca € 50,– dann nicht bei den Bemessungen berücksichtigt werden, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Das ist mal die eine Sache.

    Teil 2:Hab auch im Ortner nachgelesen. Werd aber nicht ganz schlau daraus. Wenn ein AN angehalten wird für Privatfahrten selbst zu tanken wird das nicht bei der Bemessung für den SB berücksichtigt. Soll so sein. Aber es gab da auch noch einen Teil in dem Stand, wenn der AN an den Betrieb einen Anteil der Tankkosten zurückzahlt… und das hab ich dann nicht verstanden, wird das dann bei der Bemessungsgrundlage berücksichtigt.

    schönen Sonntag
    lg
    Daniela

    #70481
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Daniela!

    Also, bei einem tatsächlich erfolgten laufenden Kostenbeitrag ist der Sachbezug zu kürzen!
    Wenn das nicht gemacht wird, gibt’s 2 „Draufzahler“: den Arbeitnehmer, weil er zu viel SV und LSt bezahlt und auch den Arbeitgeber, weil er auch zu hohe SV-Beiträge bzw. DB, DZ und Kommunalsteuer bezahlt.

    Die Sache mit der übernommenen Tankrechnung ist halt die Rechtsansicht der Finanz, dass das den SB nicht kürzt (siehe dazu RZ 186 aus den LSt-RL).
    Daher unbedingt einfach einen FIXEN laufenden Kostenbeitrag einbehalten (das könnte ja beispielsweise auch ungefähr 2 Tankfüllungen pro Monat ausmachen), dann steht einem Abzug bei den Bemessungsgrundlagen nichts im Weg.

    LG

    #70484
    Daniela
    Teilnehmer

    Danke für deine Hilfe!

    schönen Abend
    Daniela

    #70486
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Daniela!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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