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1. Oktober 2014 um 8:40 Uhr
#73935
Martin
Teilnehmer
Sachbezug = Kennzahl 220
abzüglich SV – Null
ist steuerbarer Bezug wie oben.
SV Teil: Da ist der Sachbezug die SV Grundlage.
Lohnsteuer: Muss vom Dienstnehmer nachgezahlt werden. Wahrscheinlich mit Jahressechstel nicht ausgenützt.
Kostenbeiträge des Dienstnehmer kürzen den Sachbezug. Vielleicht kannst Du mit 1x Prämie § 67/1 kreativ sein.