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20. November 2008 um 20:36 Uhr
#69887
lohnverrechnerinxy
Teilnehmer
bzw. wenn diese Regeln im Zusatzkollektivvertrag betreffend die Einfürhung einer Reiseaufwandsentschädigung für die Berufsgruppen der Werbegestalter und Werbearchitekten und Werbeverteiler gilt und ich sonst im KV nichts finde, dann kann ich alle anderen Angestellten nach dem Steuerrecht (§ 26 abrechnen) – richtig?
danke