Re:Re: Reisekosten – KV Arbeiter Tapezierer

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#66321
Anonymous
Teilnehmer

Zu überprüfen ist noch: Ist die Störzulage (ev. im Durchschnitt) in das Urlaubs-, Kranken- bzw. Feiertagsentgelt und/oder in die Sonderzahlungen einzubeziehen. Dann hätte sie Entlohnungscharakter. Anzunehmenderweise ist dies aber nicht der Fall. Überprüfen Sie jedoch dieses!

Erfüllt die Störzulage die Funktion eines Tagesgeldes, steht für die Dienstreise von Montag 8 Uhr bis Freitag 17 Uhr folgender abgabenfreier Höchstsatz zu:

Mo. 8h – Di. 8h … 12/12 von € 26,40 = € 26,40
Di. 8h – Mi. 8h … 12/12 von € 26,40 = € 26,40
Mi. 8h – Do. 8h … 12/12 von € 26,40 = € 26,40
Do. 8h – Fr. 8h … 12/12 von € 26,40 = € 26,40
Fr. 8h – Fr.17h … 9/12 von € 26,40 = € 19,80_
insgesamt …. = € 125,40

Liebe Grüße
PV-Info-Redaktion