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25. Mai 2011 um 9:06 Uhr
#72693
brigitte
Teilnehmer
Hallo Roland,
ich war eigentlich der Meinung, dass ein Lehrverhältnis „von Haus aus“ ein befristetes DV ist und die Weiterverwendungspflicht eine gesetzliche Verpflichtung des Lehrberechtigten ist und ihm deshalb „keine Schuld“ triftt bei Ablauf der Befristung. Wir haben kein Problem damit Postensuchtage zu gewähren, ich möchte nur die gesetzliche Regelung kennen. Vielleicht hast du noch ein Statement zu meiner Meinung. Danke
LG
Brigitte