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20. Mai 2009 um 0:29 Uhr
#70542
Teilnehmer
Hallo Mathias!
Nach meinem Ermessen sind die in der Zwischenzeit eingelangten Pfändungen nicht zu berücksichtigen, da ja die Forderung (zu Recht) nicht anerkannt wurde, somit auch kein Rang vergeben wurde usw.
Somit wurde die Pfändung nie wirksam und kann auch nicht wieder aufleben.
Zur Absicherung würde ich aber noch mit dem Gericht sprechen.
LG