Re:Re: Pfändung Urlaubszuschuß BUAK

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Liebe(r) PEWO

Arbeitnehmer die in einem Betrieb beschäftigt sind, welcher der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) unterliegt, bekommen bei Urlaubsantritt für die Anzahl der Urlaubstage das entsprechende Urlaubsgeld zuzüglich Urlaubszuschuss entweder vom Arbeitgeber (über die Monatsabrechnung) oder von der Urlaubskasse direkt ausbezahlt. Diese Bezüge werden ganz normal gepfändet. Es besteht diesbezüglich kein Unterschied zu einem „normalen Urlaubszuschuss“ in anderen Branchen die nicht der BUAK unterliegen.
Bekommt nun der Arbeitgeber das Geld von der BUAK überwiesen, sind diese Urlaubsgelder in die Lohnabrechnung miteinzubeziehen und auch zu pfänden. Der Arbeitnehmer bekommt dann sein Nettoentgelt, reduziert um den gepfändeten Betrag, vom Arbeitgeber ausbezahlt.
Erfolgt die Auszahlung der Urlaubsgelder direkt von der BUAK an den Arbeitnehmer, muss der Arbeitgeber dazu den von der BUAK bekanntgegebenen Bruttolohn