Re:Re: Pension

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#73130
Sumer B.
Mitglied

Roland hat geschrieben:
> Hallo!
>
> Ganz einfach – Bei mindestens 10jähriger Dienstzeit steht die Abfertigung
> trotz Selbstkündigung zu (manchmal lt. KV auch bei niedrigerer Dienstzeit)!
> Ansonsten, wenn man’s nicht erreicht hat (was mittlerweile schon sehr
> selten ist), wäre ja eine einvernehmliche Lösung möglich.
>
> LG

Danke,
ja klar aber die glauben mir dies nicht und haben einfach Angst bei Selbstkündigung.
Wie kann ich den Mitarbeitern beweisen, dass die Abfertigung auch bei Selbstkündigung bekommen?