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27. Dezember 2005 um 11:59 Uhr
#66284
Anonymous
Teilnehmer
Werden die Parkgebühren zusätzlich zum vollen amtlichen Kilometergeld bezahlt, sind diese voll abgabepflichtig. Wird nicht das volle amtliche Kilometergeld ausbezahlt, kann der Differenzbetrag auf das volle Kilometergeld für den Ersatz der Parkgebühren abgabenfrei berücksichtigt werden.