Re:Re: Naturrallohn

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#66381
Anonymous
Teilnehmer

Hallo Bibi!

Leider kenne ich auch kein praktisches Beispiel (wo von Haus aus nur ein SB gewährt wird).

Nur ein Bsp. kenne ich, wenn z.B. Entgelfortzahlungsanspruch bei Krankheit erschöpft ist und daher nur mehr SB anfällt.

Eines ist auf jeden Fall auch fix: Der kv-lich festgelegte Mindestlohn muss in „Geld“ abgegolten werden, d.h. Sachbezüge können nur auf dieses Entgelt ‚draufgesetzt‘ werden.

LG Roland