Naturrallohn

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  • #62437
    Anonymous
    Teilnehmer

    Können Sie mir bitte mitteilen, wie man einen Dienstnehmer der nur Naturrallohn erhält abrechnet?

    #66379
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Bibi!

    Der Dienstgeber hat den SV-Beitrag zur Gänze zu tragen!
    (SV-Sonderregel gem. § 53/(1) bzw. in diesem Fall § 53/(2) ASVG)

    Diese vom DG ‚übernommenen‘ SV-Beiträge erhöhen als Vorteil aus dem DV den (steuerlichen) Bruttobezug des Dienstnehmers. Bei der Ermittlung der LST-BMGL sind diese Beträge im selben Ausmaß als Werbungskosten zu berücksichtigen (wirken sich daher bei der LSt nicht aus, aber z.B. das Jahressechstel wird erhöht).
    Fällt bei diesem DN eine Lohnsteuer an ? – dann wird’s noch ein Mal komplizierter, denn dann hat der AN dem AG den zur Deckung der LSt erforderlichen Betrag zu zahlen.

    Bitte auch aufpassen bei DB, DZ und Kommunalsteuer: Bemessungsgrundlage ist der Naturallohn plus der übernommene DN-Anteil!

    LG Roland

    #66380
    Anonymous
    Teilnehmer

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Hätte aber noch eine Frage dazu, wissen Sie in welchen Bereichen wirklich nur in Naturrallohn bezahlt wird? Gibt es das heute wirklich noch?

    #66381
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Bibi!

    Leider kenne ich auch kein praktisches Beispiel (wo von Haus aus nur ein SB gewährt wird).

    Nur ein Bsp. kenne ich, wenn z.B. Entgelfortzahlungsanspruch bei Krankheit erschöpft ist und daher nur mehr SB anfällt.

    Eines ist auf jeden Fall auch fix: Der kv-lich festgelegte Mindestlohn muss in „Geld“ abgegolten werden, d.h. Sachbezüge können nur auf dieses Entgelt ‚draufgesetzt‘ werden.

    LG Roland

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