Re:Re: Nachzahlung nach Austritt an Gläubiger

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#71323
Roland
Teilnehmer

Liebe Jenny!

Ist da nie vom Exekutionsgericht die „Einstellung“ bei euch eingetroffen?
Wahrscheinlich nicht, denn sonst käme es wohl kaum zu so einem Fall.
Ich bin da jetzt kein Jurist, daher sage ich Folgendes „aus dem hohlen Bauch“, was absolut gefährlich sein kann:
Wenn wirklich alles abbezahlt wurde, der betreibende Gläubiger sich auch nach diesen beiden Schreiben niemals gemeldet hat, kann es wohl nicht sein, dass er jetzt mit noch einer „offenen Forderung“ auftaucht – da hat er „zu lange geschlafen“.
Mein Tipp daher: Den Rechtspfleger vom Gericht anrufen, wie er die Lage sieht.
Wenn du mir sagen könntest, was dabei rausgekommen ist, wäre ich dir sehr dankbar – interessiert mich fürchterlich!

LG