Nachzahlung nach Austritt an Gläubiger

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    jenny1808
    Teilnehmer

    Liebe Forumleser!

    Ein Dienstnehmer von uns ist eingetreten am 30.06.2008; ausgetreten am 31.12.2009, eine Exekution (a Pfändung) ist am 07.04.09 bei uns eingelangt
    Es wurde alles ordnungsgemäß abgeführt. Nach 3 Überweisungen war die Exekution ausbezahlt.

    Am 15.05.2009 wurde eine Ankündigung über die Nichtberücksichtigung des Zahlungsverbots an den Rechtsanwalt gesandt. Wir haben keine Nachricht erhalten.
    Am 15.06.2009 wurde erneut eine Ankündigung über die Nichtberücksichtigung des Zahlungsverbots an den Rechtsanwalt gesandt. Wir haben wieder keine Rückmeldung erhalten.

    Somit wurde angenommen, dass die Exekution erledigt und nichts mehr offen ist.

    Am 03.02.2010 haben wir ein Schreiben vom Rechtsanwalt erhalten, wo nachgefragt wird, wann zu gunsten der Forderung deren Mandantschaft mit der nächsten Forderung zu rechnen ist.

    Daraufhin habe ich mit der Kanzlei telefoniert, die mich daraufhin wies das noch ein offener Saldo per 20.01.2010 besteht und dieser zu überweisen wäre. Da der Dienstnehmer (auch im Telefongespräch erwähnt) ausgetreten ist, können wir ihm nichts abziehen.

    Meine Frage wäre jetzt: ist es möglich, dass es hier zur einer Drittschuldnerklage kommt?

    Vielen Dank im Voraus!!

    Liebe Grüße

    #71323
    Roland
    Teilnehmer

    Liebe Jenny!

    Ist da nie vom Exekutionsgericht die „Einstellung“ bei euch eingetroffen?
    Wahrscheinlich nicht, denn sonst käme es wohl kaum zu so einem Fall.
    Ich bin da jetzt kein Jurist, daher sage ich Folgendes „aus dem hohlen Bauch“, was absolut gefährlich sein kann:
    Wenn wirklich alles abbezahlt wurde, der betreibende Gläubiger sich auch nach diesen beiden Schreiben niemals gemeldet hat, kann es wohl nicht sein, dass er jetzt mit noch einer „offenen Forderung“ auftaucht – da hat er „zu lange geschlafen“.
    Mein Tipp daher: Den Rechtspfleger vom Gericht anrufen, wie er die Lage sieht.
    Wenn du mir sagen könntest, was dabei rausgekommen ist, wäre ich dir sehr dankbar – interessiert mich fürchterlich!

    LG

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