Re:Re: Nachtarbeit

Startseite Foren Laufender Bezug Nachtarbeit Re:Re: Nachtarbeit

#70225
susannekern
Mitglied

Hallo Gismo, Hallo Birgit!
Ich möche nochmals auf die ursprüngliche Frage von Birgit zurückkommen,
nämlich auf den Pkt. 20h bis 21h 100% Zuschlag lt. KV.
Birgit hat ja gemeint, dass dieser eine 100%-Zuschlag aufgeteilt werden könnte auf: 1×50% frei, 1×50%pfl.
Steuerbegünstigte Nachtarbeit liegt ja richtigerweise nicht vor,
aber nach meinem Wissensstand kann aus dem stpfl. 100% Zuschlag 1×50% als steuerfrei herausgeschält werden,
wenn in diesem Monat noch Platz im neuen „Topf“ gem. §68/2 ist, also die 10 Zuschläge mit 50% noch nicht ausgeschöpft sind. Ich weiß zwar nicht wo das steht (würde mich auch interessieren), aber ich hab´s auch so im Kurs gelernt, wie´s Birgit anfangs erwähnt hat.

Vielleicht könnte noch jemand dazu Stellung nehmen!
Danke, Susanne