Re:Re: MLT für im Haushalt Beschäftigte (Wien)

Startseite Foren Laufender Bezug MLT für im Haushalt Beschäftigte (Wien) Re:Re: MLT für im Haushalt Beschäftigte (Wien)

#72280
Mathias
Teilnehmer

Hallo Viki,

die Arbeitszeiten ergeben sich aus dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz. Für die nicht in die Hausgemeinschaft aufgenommenen Dienstnehmer beträgt die Arbeitszeit maximal 86 Stunden innerhalb von 2 Kalenderwochen, also durchschnittlich maximal 43 Wochenstunden. Die 55 Stundenwoche gilt nur für die in die Hausgemeinschaft aufgenommenen Dienstnehmer (max. 110 Stunden innerhalb von 2 Kalenderwochen). Für Dienstnehmer, die noch nicht 18 sind, gelten andere Höchststunden (100 bzw. 80 Stunden innerhalb von 2 Kalenderwochen).

Eine Überschreitung dieses Stundenausmaßes ist nur in Ausnahmefällen zulässig und wenn nicht innerhalb von 2 Wochen nach ein Ausgleich in Form von Ruhezeit gewährt wird, sind diese Mehrarbeitsleistungen mit den im Mindestlohntartif geregelten Zuschlägen (50 % für Werktage und 100 % für Sonn- und Feiertage) auszuzahlen.

Der Urlaubszuschuss beträgt je nach Dauer des Dienstverhältnisses das zweifache oder das zweieinhalbfache des monatlichen Geldbezugs, dies ergibt sich ebenfalls aus dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz.

LG
Mathias