Re:Re: Mindestgehalt f. kaufmänn. Angestellte

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Martin
Teilnehmer

Liebe Kathy!

Das einzige, was gleich bleibt sind Deine Angestelltendienstjahre.
D.h. wenn Du jetzt z.B. 10 Angestelltendienstjahre hast, hast Du diese nächsten Monat auch bei einem anderen Dienstgeber.
Ob Deine Verwendungsgruppe die gleiche bleibt, hängt von Deiner Tätigkeit ab.
Z.B. Wechsel von Sekretärin zur Office-Managerin.

Aber ich gehe davon aus, der Kollektivvertrags-Mindestgehalt bleibt gleich.
Nun liegt es an Dir, Dich gut zu präsentieren.

Viel Glück
Martin

P.S. Personalverrechner/Innen werden stark gesucht.
Wie wäre es mit einer Umschulung?