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18. Oktober 2011 um 16:38 Uhr
#72959
JB1
Teilnehmer
Hallo,
wenn die Samstagsstunden bei einem Teilzeitmitarbeiter ausbezahlt werden, welche (wie Sie selbst richtigerweise ausführen) Überstunden sind, die mit einem 50 % Zuschlag auszuzahlen wären, dann sind sie auch mit 50 % Zuschlag auszuzahlen.
Wenn ein Teilzeitmitarbeiter außerhalb der für die Vollzeitmitarbeiter im Betrieb normalerweise geltenden NAZ arbeitet liegen Überstunden vor – in Ihrem Fall mit 50 % Zuschlag. Sie nehmen also die tatsächlichen Stunden vom Samstag und zahlen sie mit als ÜGrundlohn und ÜZ 50 % aus – also wie eine ganz normale Überstunde. Warum sollte da noch ein 25 % Zuschlag dazu?
LG Julia