Re:Re: Lohnpfändung

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#72063
Martin
Teilnehmer

Servus Alexander!

In den Informationsbroschüre vom Justizministerium gibt es folgenden Hinweis:
http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/2c9484852308c2a60123ec387738064b.de.html
(Download Existenzminimumtabelle 2010)

Sonderzahlungen
Vom 14. Monatsbezug sowie vom 13. Monatsbezug und dergleichen ist der
sich aus der für monatliche Leistungen vorgesehenen Tabelle 1 a oder 2 a
ergebende Betrag unpfändbar.

Wird die Sonderzahlung in Teilzahlungen
geleistet, so ist der unpfändbare Betrag auf die Teilzahlungen entsprechend
deren Höhe aufzuteilen.

Der Pfändungsschutz der Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsbezug) und
jener der Monatsbezüge ist gesondert zu beurteilen. Sowohl für die
Monatsbezüge als auch für die Sonderzahlungen sind jeweils die unpfändbaren
Beträge für Monatsleistungen zu gewähren. Eine Zusammenrechnung
zwischen der Sonderzahlung und dem Monatsbezug findet nicht statt.