Lohnpfändung

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  • #64943
    alexmat
    Teilnehmer

    Guten Tag

    Wenn ein DN 12 mal im Jahr einen Lohn erhält, dieser jedoch bereits anteilige Sonderzahlungen (UG,WG) enthält.
    Wie lässt sich nun das Existenzminimum berechnen?

    mfg

    Alexander M.

    #72063
    Martin
    Teilnehmer

    Servus Alexander!

    In den Informationsbroschüre vom Justizministerium gibt es folgenden Hinweis:
    http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/2c9484852308c2a60123ec387738064b.de.html
    (Download Existenzminimumtabelle 2010)

    Sonderzahlungen
    Vom 14. Monatsbezug sowie vom 13. Monatsbezug und dergleichen ist der
    sich aus der für monatliche Leistungen vorgesehenen Tabelle 1 a oder 2 a
    ergebende Betrag unpfändbar.

    Wird die Sonderzahlung in Teilzahlungen
    geleistet, so ist der unpfändbare Betrag auf die Teilzahlungen entsprechend
    deren Höhe aufzuteilen.

    Der Pfändungsschutz der Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsbezug) und
    jener der Monatsbezüge ist gesondert zu beurteilen. Sowohl für die
    Monatsbezüge als auch für die Sonderzahlungen sind jeweils die unpfändbaren
    Beträge für Monatsleistungen zu gewähren. Eine Zusammenrechnung
    zwischen der Sonderzahlung und dem Monatsbezug findet nicht statt.

    #72064
    alexmat
    Teilnehmer

    Danke für die Antwort,

    diese Broschüre ist mir bekannt, nur ist diese mir nicht ganz klar.

    Plakatives Beispiel:

    Monatliches Gehalt:

    800 netto
    100 UG
    100 WG

    wie hoch ist nun das Existenzminimum? Aus der Antwort hätte ich heraus gelesen 1000 Euro, nicht?
    Da ja die Sonderzahlungen zum unpfändbaren Betrag dazu gezählt werden?

    lg

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