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21. April 2009 um 22:16 Uhr
#70441
Roland
Teilnehmer
Hallo london!
Sollte es keine vertragliche „Extraregelung“ geben, dann gelten die Kündigungsfristen des Angestelltengesetzes (lediglich) für die Dienstzeit als Angestellter, da auch der KV keine Besserstellung enthält.
Das bedeutet: Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen (da Ang. im 2. DJ).
LG