Re:Re: Kündigung während fortdauerndem Krankenstand – EFZ

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#71757
Roland
Teilnehmer

Hallo!

Das ist leider nicht ganz sicher.
Aber ich glaube mich zu erinnern, dass es da ein Protokoll der Sozialpartner gibt.
Ah, jetzt hab‘ ich’s schon gefunden (ASoK 5/2007, 198)

Entgeltfortzahlung bei Dienstgeber-Kündigung, wenn Krankenstand ins neue Arbeitsjahr reicht
• Entgeltfortzahlung bei Dienstgeber-Kündigung, wenn Krankenstand ins neue Arbeitsjahr reicht (§ 5 EFZG; § 143 ASVG)

Protokoll vom 29. 3. 2007 über die Sozialpartner-Besprechung bezüglich Fragen aus dem Melde-/Versicherungs-/Beitragsbereich im Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger vom 7. 11. 2006, 32-MVB-51.1/06 Af-Dm/Mm.

Der OGH hat am 7. 6. 2006 (9 ObA 115/05k) zu § 5 EFZG entschieden: Wird ein Arbeiter während des Krankenstandes gekündigt und beginnt ein neues Arbeitsjahr zwar erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, aber noch während des fortdauernden Krankenstandes, so entsteht mit Beginn des neuen Arbeitsjahres ein neuer Entgeltanspruch gemäß § 5 EFZG. Es darf jedoch der alte Entgeltfortzahlungsanspruch mit Ablauf des alten Arbeitsjahres noch nicht erschöpft sein.

Die Sozialversicherungsträger werden dieses Urteil eingeschränkt auf jene Fälle wie den Anlassfall so umsetzen, dass beim Beginn eines neuen Arbeitsjahres, auch wenn das Arbeitsverhältnis bereits im alten Arbeitsjahr geendet hat, nochmals – jedoch letztmalig beschränkt auf dieses neue Arbeitsjahr – ein neuer Entgeltanspruch gemäß § 5 EFZG entsteht. Die neue Vorgehensweise für die Entgeltfortzahlung nach dem EFZG entsprechend dieser Judikatur des OGH wird ab 1. 1. 2007 einheitlich umgesetzt.

LG