Kündigung während fortdauerndem Krankenstand – EFZ

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  • #64807
    PV_info
    Teilnehmer

    Zu den OGH-Entscheidungen 07.06.2006 und 14.10.2008 (erneuter EFZ-Anspruch bei Beginn des fiktiven neues Arbeitsjahres nach Kündigung im Krankenstand) folgende Frage:
    Krankenstand Arbeiter, Dienstverhinderungsgrund Krankheit – Kündigungsfrist läuft über den EFZ-Anspruch hinaus, neues Arbeitsjahr beginnt 8 Monate nach EFZ-Anspruchs- und Kündigungsfrist-Ende – könnte der AN trotzdem bei Beginn des fiktiven neuen Arbeitsjahrs EFZ-Ansprüche geltend machen?
    Danke!

    #71757
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Das ist leider nicht ganz sicher.
    Aber ich glaube mich zu erinnern, dass es da ein Protokoll der Sozialpartner gibt.
    Ah, jetzt hab‘ ich’s schon gefunden (ASoK 5/2007, 198)

    Entgeltfortzahlung bei Dienstgeber-Kündigung, wenn Krankenstand ins neue Arbeitsjahr reicht
    • Entgeltfortzahlung bei Dienstgeber-Kündigung, wenn Krankenstand ins neue Arbeitsjahr reicht (§ 5 EFZG; § 143 ASVG)

    Protokoll vom 29. 3. 2007 über die Sozialpartner-Besprechung bezüglich Fragen aus dem Melde-/Versicherungs-/Beitragsbereich im Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger vom 7. 11. 2006, 32-MVB-51.1/06 Af-Dm/Mm.

    Der OGH hat am 7. 6. 2006 (9 ObA 115/05k) zu § 5 EFZG entschieden: Wird ein Arbeiter während des Krankenstandes gekündigt und beginnt ein neues Arbeitsjahr zwar erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, aber noch während des fortdauernden Krankenstandes, so entsteht mit Beginn des neuen Arbeitsjahres ein neuer Entgeltanspruch gemäß § 5 EFZG. Es darf jedoch der alte Entgeltfortzahlungsanspruch mit Ablauf des alten Arbeitsjahres noch nicht erschöpft sein.

    Die Sozialversicherungsträger werden dieses Urteil eingeschränkt auf jene Fälle wie den Anlassfall so umsetzen, dass beim Beginn eines neuen Arbeitsjahres, auch wenn das Arbeitsverhältnis bereits im alten Arbeitsjahr geendet hat, nochmals – jedoch letztmalig beschränkt auf dieses neue Arbeitsjahr – ein neuer Entgeltanspruch gemäß § 5 EFZG entsteht. Die neue Vorgehensweise für die Entgeltfortzahlung nach dem EFZG entsprechend dieser Judikatur des OGH wird ab 1. 1. 2007 einheitlich umgesetzt.

    LG

    #71783
    Birgit82
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    ein DN von uns bekommt schon seit März keine EFZ mehr, da der Anspruch ausgeschöpft ist. Er kommt im September in ein neues Arbeitsjahr. Wenn wir ihn nun kündigen, hat er dennoch dann ab September wieder Anspruch auf EFZ? Lt. deiner Ausführung nicht, ich konnte diesen Passus aber im OGH-Urteil nicht klar herauslesen.

    Lg Birgit

    Roland wrote:
    Es darf jedoch der alte Entgeltfortzahlungsanspruch mit Ablauf des alten Arbeitsjahres noch nicht erschöpft sein.
    #71863
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Birgit!

    ist auch nicht rauslesbar, das was ich geschrieben habe, haben sich die Sozialpartner (denke ich) „so ausgemacht“.
    Wie das dann tatsächlich entschieden wird, wenn’s zum Gericht geht, weiß ich auch nicht.

    LG

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