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7. Oktober 2011 um 13:56 Uhr
#72937
JB1
Teilnehmer
richtig ist, dass eine pauschale Rückersatzverpflichtung nur im Dienstvertrag nicht hält, da die Vereinbarung immer anlässlich eines besuchten Kurses zu treffen ist. Wenn du die Aliquotierung im DV und die generelle Rückersatzpflicht im Einzelfall hast kann man durchaus argumentieren dass beide Regelungen zusammengehören und du die Kurskosten aliquot zurückzahlen musst. Davon war aber bisher in deinem Fall nie die Rede.