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30. Oktober 2008 um 7:57 Uhr
#69780
Teilnehmer
Danke dem Nachtarbeiter!
Beim Wortlaut im KV Handelsarbeiter ist es eh logisch, da steht „bei Betriebszugehörigkeit bis .. Jahre“ € xx. Nach Austrittsdatum ist der DN nicht mehr betriebszugehörig.
Wollte das Problem jedenfalls einmal ansprechen, da andere KVs andere Formulierungen haben. Außerdem kommt Kündigung im Krankenstand leider ziemlich oft vor. Bei uns sind allerdings die Umstände so, dass ich ohne schlechtes Gewissen kündigen konnte.
Schönen guten Morgen
Biggi