Re:Re: Kündigung im Krankenstand mit Dienstfreistellung

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biggi
Teilnehmer

Hallo Nina!

Urlaub ist Vereinbarungssache – muss nicht verbraucht werden. Im Krankenstand kann er nicht verbraucht werden. Die Firma muss Urlaubsersatzleistung zahlen (aliquot für das laufende Urlaubsjahr).

Wenn die Entgeltfortzahlungspflicht der Firma beendet ist (mind. 6 Wo volles und 4 Wo halbes Entgelt), gibt es Geld von der Krankenkassa.

Die Arbeiterkammer kann helfen, wenn die Firma nicht korrekt abrechnet, z.B. den Urlaub nicht zahlen will. Am besten, die Endabrechnung überprüfen lassen.

Dienstfreistellung – nur für Zeiten nach Krankenstand relevant – wir oft gemacht. Da muss das Entgelt normal gezahlt werden. Wie schnell die Firma wegen der Widerrufbarkeit Dienstantritt verlangen kann, weiss ich nicht.

Ich hoffe, ich konnte mit meinen Anmerkungen – genaue Erklärungen wären zu umfangreich – etwas helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Biggi