Kündigung im Krankenstand mit Dienstfreistellung

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  • #65247
    NinaB
    Teilnehmer

    Hallo ,

    ich wurde nach 3 Wo Krankenstand – im Krankenstand gekündigt. 2 Monate Kündigungsfrist = Ende Dienstverhältnisses 30. Sep.
    Laut Kündigungsschreiben bekam ich eine Dienstfreistellung ? und es hieß – ich muss 14 Tg Urlaub verbrauchen?!
    Vermerk: Dienstfreistellung ist widerrufbar.

    Mein Krankenstand wurde verlängert und ich mache mir Sorgen dass ich bald kein Entgelt mehr bekomme wenn ich weiter krank bleibe. Leider bin ich schwer krank.

    Bitte um Info wie das mit dem Entgelt aussieht und ob es was nutzen würde wenn ich mich an de Arbeiterkammer wende.

    Vielen Dank im Voraus.

    Nina

    #72808
    biggi
    Teilnehmer

    Hallo Nina!

    Urlaub ist Vereinbarungssache – muss nicht verbraucht werden. Im Krankenstand kann er nicht verbraucht werden. Die Firma muss Urlaubsersatzleistung zahlen (aliquot für das laufende Urlaubsjahr).

    Wenn die Entgeltfortzahlungspflicht der Firma beendet ist (mind. 6 Wo volles und 4 Wo halbes Entgelt), gibt es Geld von der Krankenkassa.

    Die Arbeiterkammer kann helfen, wenn die Firma nicht korrekt abrechnet, z.B. den Urlaub nicht zahlen will. Am besten, die Endabrechnung überprüfen lassen.

    Dienstfreistellung – nur für Zeiten nach Krankenstand relevant – wir oft gemacht. Da muss das Entgelt normal gezahlt werden. Wie schnell die Firma wegen der Widerrufbarkeit Dienstantritt verlangen kann, weiss ich nicht.

    Ich hoffe, ich konnte mit meinen Anmerkungen – genaue Erklärungen wären zu umfangreich – etwas helfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Biggi

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