Re:Re: Kündigung im Krankenstand

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#69419
Roland
Teilnehmer

Hallo Hendrik!

Kündigen geht immer – auch während des Krankenstandes.
Nur bleibt die Entgeltfortzahlung bie Kündigung während des Krankenstands (nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses) so lange bestehen, entweder

a) bis der DN wieder gesund ist oder
b) der EFZG-Anspruch ausgeschöpft ist.

Von Arbeitgeberseite ideal (wenn auch unmoralisch) wäre daher eine Kündigung zwischen jetzigem Krankenstand und Krankenhausaufenthalt.

LG