Startseite › Foren › Krankenstand › Krankenstandsberechnung › Re:Re: Krankenstandsberechnung
4. September 2009 um 16:58 Uhr
#70904
Claudia1207
Teilnehmer
Danke Roland, hab das mit der Unterbrechung im KV noch herausgefunden – aber war mir nicht sicher – Krankenstand hat nicht länger als 6 Wochen gedauert, hab aber dennoch mit der TGKK zwecks Abmeldung telefoniert und die sind der Ansicht, dass eine endgültige Abmeldung (auch so dass kein Lohnfortzahlungsanspruch bei neuem Arbeitsjahr entsteht) nur möglich ist bei Arbeitsunfähigkeit – hast du zufälligerweise bereits ne Kündigung im langen Krankenstand gehabt und die Lohnfortzahlung bei neuem Arbeitsjahr weiterberechnet?
Lg Claudia